(1) Sämtliche Leistungen von willrabatt, Inhaber Clever Computer Solutions
GmbH, erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Es gelten jeweils die Geschäftsbedingungen in der Fassung, die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind.
Das unter den oben genannten Domains abrufbare Online-Angebot ist ein Unternehmensbereich von Clever Computer Solutions GmbH, Etzendorf 2, A-8551 Wies. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist Clever Computer Solutions GmbH (Anschrift siehe Impressum, mail@willrabatt.com).
(1) Unter den oben genannten Adressen können Sie sich als Mitglied von
willrabatt registrieren. Mitglieder erhalten Zugang zum internen Bereich
und sind berechtigt ein sog. digitales Konto zur Erstattung von Gutschriften
zu führen.
(2) Die Registrierung ist nur für Geschäftsfähige, d.h. volljährige
Personen möglich.
(3) Wie willrabatt funktioniert, wird weitergehend auf der Startseite und in den
weiterführenden Erklärungen erläutert. Bitte Rückfragen
setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
(1) Für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet sich Clever Computer
Solutions GmbH, dem Mitglied den Zugang zum internen Bereich
zu ermöglichen und dem Mitglied bestätigte Rückvergütungen
aus Käufen über die Plattform willrabatt gutzuschreiben und unentgeltlich,
bargeldlos gutzuschreiben.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die zur Vertragsausführung erforderlichen
Daten in der dafür vorgesehenen Bestellmaske vollständig und zutreffend
anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass (bewusste) Falscheingaben durch
technische Vorkehrungen zurückverfolgt werden können. In diesem Fall
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17,50€ zzgl. anfallender
Bankkosten erhoben; weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
(1) Clever Computer Solutions GmbH gewährleistet für den Zeitraum
der Mitgliedsdauer die Nutzung der Plattform willrabatt. Clever Computer Solutions GmbH trägt keine
Gewährleistungsrechte Dritter, d.h. der Partnerplattformen, auf denen Rückvergütungen
erzielt werden können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat,
Clever Computer Solutions GmbH schriftlich anzuzeigen (siehe Impressum). Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist
für Mängelrechte des Kunden dar.
(3) Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt das Mitglied
Clever Computer Solutions GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Das Mitglied teilt Clever Computer Solutions GmbH mit,
welche Art der Nacherfüllung es wünscht. Clever Computer Solutions GmbH ist jedoch die berechtigt,
die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung
keine erheblichen Nachteile für das Mitglied mit sich bringen würde.
Clever Computer Solutions GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar
ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in
direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Clever Computer Solutions GmbH zwei Versuche innerhalb der
vom Mitglied gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch
kann das Mitglied vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts-
bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist
dem Mitglied nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben
ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Mitgliedsrecht
das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen
eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
(4) Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere Schadensersatz wegen
Pflichtverletzung oder Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht
wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des nach dem gewöhnlichen
Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens unter Vorbehalt des Nachweises eines
höheren Schadens begrenzt. Die dem Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
unterliegenden Sorgfaltspflichten von Clever Computer Solutions GmbH beinhalten keine Untersuchungspflicht
von Massenartikeln und keine Einstehung für Verschulden des Herstellers.
Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen fahrlässiger Pflichtverletzung
und für durch grobes Verschulden von Clever Computer Solutions GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen
verursachte Schäden
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
Clever Computer Solutions GmbH erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG), des Mediendienstestaatsvertrages (MdStV),
des Teledienstegesetzes (TDG) und anderer zwingender datenschutzrechtlicher
Vorschriften. Die Daten werden ausschließlich zur Kundenverwaltung erhoben,
verarbeitet und genutzt.
(2) Mit dem Besuch des Online-Angebotes werden personenbezogene Daten des Internetnutzers
bzw. Mitglieds in Form von Bestands- und Nutzungsdaten nur insoweit erhoben,
verarbeitet und genutzt als dies die Inanspruchnahme des Dienstes durch den
Internetnutzer erfordert. Dies sind insbesondere Merkmale zur Identifikation
(IP-Adresse), Beginn und Dauer der Nutzung sowie die in Anspruch genommenen
Dienste.
(3) Nach der Beendigung der Nutzung werden diese personenbezogenen Daten gelöscht,
soweit sie nicht zur weiteren Nutzungsabwicklung erforderlich sind.
(1) Als Gerichtsstand wird Graz vereinbart; Clever Computer Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, das
Mitglied auch an seinem Wohnort zu verklagen.
(2) Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen
zwischen Clever Computer Solutions GmbH und dem Mitglied ist ausschließlich das Recht des Landes
Österreich anwendbar.
(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen.
Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen ist die jeweilige Bestimmung
durch die jeweils gültige Formulierung zu ersetzen, die den angestrebten
Zweck am ehesten erfüllt.